
Werderstr. 139
19055 Schwerin
Digitale Medien machen vor dem Gesetz keinen Halt. Medien-Nutzer verwenden das Internet oder Künstliche Intelligenz am Arbeitsplatz, Endgeräte und WhiteBoards, ermöglichen und lernen auf sogenannten Lern-Management-Systemen. Die digitale Kopie und das Generieren von Inhalten ermöglichen urheberrechtliche Nutzungen, die Führungskräften, Lehrkräften, Schülerinnen und Schülern völlig neue Möglichkeiten eröffnen. Open Educational Resources, sogenannte freie Bildungsmaterialien, nehmen Sie immer mehr zu.
Dieses Online-Seminar vermittelt praxisnah, was die neue EU-KI-Verordnung (EU AI Act) für private Schulen bedeutet. Dr. Björn Mokwinski erläutert den risikobasierten Ansatz der Verordnung – sie verbietet bestimmte KI-Anwendungen (z. B. Social Scoring oder Gesichtserkennung) und unterteilt andere in Kategorien von „unacceptable“ bis „minimal risk“. Überblick über die Ziele und Struktur der EU-KI-Verordnung (risikobasierter Ansatz). Beispiele aus dem Schulalltag (z. B. KI-gestützte Notenvergabe oder Chatbots) zeigen, wie KI-Anwendungen eingeordnet werden.
Natürlich können Sie Gespräche mit SchülerInnen, Eltern oder KollegInnen vorwiegend faktengesteuert und nüchtern durchführen und sollten es auch tun. Aber der gezielte Einsatz von Emotionen kann überraschend rasch Ergebnisse hervorrufen—und das gerade, wenn Gespräche ins Stocken geraten oder wenn Sie eine Richtungsänderung hervorrufen wollen.
In diesem Seminar geht es darum, Korrespondenzfälle mit schwierigem Hintergrund (Antworten auf Beschwerden oder Einsprüche, Zurückweisungen bei Unterstellungen, …) zu erörtern und diplomatische Lösungswege zu entwickeln.


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