Am 23. Mai 1949 - vor 75 Jahren - wurde das Grundgesetz verabschiedet und damit auch die Privatschulfreiheit fest verankert. Das Grundgesetz sieht ein zweigliedriges Schulsystem aus staatlichen und privaten Schulen vor, in dem jeder das Recht hat, eine Privatschule zu gründen, um zum Beispiel eigene pädagogische Konzepte zu verwirklichen.

Privatschulen erfüllen gleichwertig den öffentlichen Bildungsauftrag und leisten einen unverzichtbaren Beitrag für das gesamte Bildungssystem. Aufgrund ihrer vielfältigen Konzepte und modernen Strukturen sind sie für das gesamte Bildungssystem von enormer Bedeutung und für viele Eltern eine entscheidende Alternative zu staatlichen Schulen. 

Trotz dieser Bedeutung mussten wir in den letzten Jahren feststellen, dass freie Schulen durch wachsende Vorgaben und Bürokratie zunehmend eingeschränkt werden. Außerdem sind viele Finanzierungsmodelle in den einzelnen Bundesländern nicht mehr zeitgemäß, da sie inflationäre Entwicklungen sowie wirtschaftliche und gesellschaftliche Veränderungen nicht einbeziehen.

Anlässlich des 75-jährigen Jubiläums der Privatschulfreiheit hat der VDP eine externer Link Pressemitteilung veröffentlicht und sich mit der externer Link „Leipziger Erklärung“ erneut an politische Entscheidungsträger gewandt, um sowohl auf die Bedeutung der Privatschulen als auch auf die zunehmenden Hürden aufmerksam zu machen. Im Rahmen der "Leipziger Erklärung" fordert der VDP politische Entscheidungsträger dazu auf, Privatschulen vollumfänglich zu schützen und der Privatschulfreiheit entgegenstehende Vorgaben und Einschränkungen abzubauen.

Die "Leipziger Erklärung" kann externer Link von der Webseite des Verbandes Deutscher Privatschulverbände herunterladen werden. Gern können Sie uns auch weiterhin bei der öffentlichkeitswirksamen Verbreitung dieses VDP Grundsatzpapiers unterstützen, indem Sie die Erklärung an Ihre politischen Ansprechpartner vor Ort weiterleiten oder auf Ihren Online-Kanälen veröffentlichen.