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19055 Schwerin
| Mittwoch, September 24, 2025 |
| 14:00 |
Austausch zum Urteil des BGH zum FernunterrichtsschutzgesetzMit einem Urteil vom 12. Juni 2025 hat der » Bundesgerichtshof den Anwendungsbereich des Fernunterrichtsschutzgesetzes (FernUSG) neu und weiter ausgelegt. Ausgangspunkt war ein Coaching-Programm, das nach Auffassung der Richter als Fernunterricht gilt – und deshalb eine Zulassung durch die Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) benötigt hätte.
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