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Schule ist eine öffentliche Aufgabe unter öffentlicher Verantwortung. Jede Schule – ob in staatlicher oder freier Trägerschaft – nimmt damit eine öffentliche Aufgabe wahr (Art. 7 I GG). Das Grundgesetz verbietet ein Bildungs- oder Erziehungsmonopol des Staates. Daher sind in der freiheitlich-demokratischen Grundordnung unserer Verfassung neben und anstelle von staatlichen Schulen auch Schulen in freier Trägerschaft (Privatschulen) vorgesehen.

Wissenswertes über Schulen in freier Trägerschaft haben wir in der Privatschul-FAQ des VDP-Dachverbandes für Sie zusammengestellt.

Die Broschüre "Schulen in Freier Trägerschaft" informiert über Leistungen, Arbeitsweisen und Finanzierung freier Schulen. Die Broschüre Schulen in freier Trägerschaft


Allgemein bildende Ersatzschulen

Ersatzschulen sind Schulen in freier Trägerschaft, die nach ihrer Schulart auch vom Staat unterhalten werden oder in den Schulgesetzen zu mindestens vorgesehen sind. Allgemein bildende Schulen aber auch berufsbildende Schulen (Berufsfachschulen, Berufsschulen, Fachschulen, Fachoberschulen) werden als Ersatzschulen geführt. Im allgemein bildenden Bereich zeichnen sich private Schule durch vielfältige pädagogische Konzepte aus.

Viele von ihnen, z.B. Montessori, Jena-Plan, Rudolf Steiner (Waldorfschulen), werden seit vielen Jahren erfolgreich angewendet und gelten als Wegbereiter eines kindgerechten Unterrichts. In vielen Schulen werden verschiedende reformpädagogische Ansätze sinnvoll miteinander verknüpft. Auch sind die Klassen meist erheblich kleiner als in staatlichen Schulen, da sich die privaten Schulen nicht an vorgegebene Klassenteiler halten müssen. So ergibt sich eine sinnvolle Schüler-Lehrer-Relation, die neue methodisch-didaktische Wege erlaubt, z.B. durch begabungsgerechte Unterrichtsmethoden, Bildung von Leistungsschwerpunkten, individuelle Förderung auch außerhalb des Klassenverbandes und Betreuung über die normale Schulzeit hinaus. Auch die Ganztagsschulen wurden von Privatschulen "erfunden".


Berufliche Ersatzschulen

Berufsbildende Ersatzschulen sind eine immer beliebtere Alternative zur betrieblichen Ausbildung. Wegen ihrer modernen, flexiblen und auf den Arbeitsmarkt zugeschnittenen Berufe, oft auch in Kombination mit weiterführenden allgemein bildenden Abschlüssen wie der Fachhochschulreife, und interdisziplinärer Ausbildungsgänge sind vollzeitschulische Berufsausbildungen eine gute Wahl für die Zukunft. Die Globalisierung der Wirtschaft erfordert sprachliche Fähigkeiten und interkulturelle Bildung.

Die fortschreitende Informations- und Kommunikationstechnologie braucht Fachkräfte, die mit ihr sinnvoll und rationell umgehen können. Die Verzahnung vieler bislang getrennt betrachteter Bereiche wie Technik/Wirtschaft, Gesundheitswesen/Wirtschaft, Kunst und Kultur/Wirtschaft, Medizin/ Informationstechnologie erfordern neue berufliche Qualifikationsprofile, die in der dafür erforderlichen thematischen Bandbreite in einer betrieblichen Ausbildung kaum abgebildet werden können.

Oft kooperieren berufliche Ersatzschulen mit Fachhochschulen und eröffnen ihren Schülerinnen und Schülern damit die Möglichkeit eines weiterführenden akademischen Studiums mit international anerkannten Abschlüssen. Ersatzschulen unterliegen in Bezug auf Gründung und Betrieb einem Genehmigungsvorbehalt und einem landesrechtlichen Gesetzesvorbehalt (Art. 7 Absatz 4 Satz 2 GG). Hierüber wie auch über die Einhaltung der Genehmigungsvoraussetzungen nach Aufnahme des Schulbetriebes entscheiden und wachen die zuständigen Bildungsbehörden in den Ländern.

Die privaten Schulen können aufgrund ihrer Budget- und Personalhoheit den Schulbetrieb frei organisieren, sich dadurch auf die Erwartungen und Anforderungen ihrer Schüler z.B. durch zusätzliche Angebote schneller einstellen und auf Personalengpässe flexibel reagieren.


Ergänzungsschulen

Die Ergänzungsschulen ergänzen das staatliche Schulwesen. Sie bedürfen keiner staatlichen Genehmigung. Lediglich ihr Betrieb muss bei der zuständigen Schulaufsichtsbehörde angezeigt werden. (sog. Anzeigepflicht von Ergänzungsschulen). Ergänzungsschulen bieten Schulformen und Unterrichtsinhalte an, die das staatliche Schulsystem gar nicht oder in der jeweiligen Form nicht kennt. In den meisten Bundesländern ist darüber hinaus das Rechtsinstitut der sog. staatlich anerkannten Ergänzungsschule eingeführt worden. Mit dieser Anerkennung erhält die Ergänzungsschule das Recht, Prüfungen nach von der Schulaufsicht genehmigten Prüfungsvorschriften abzuhalten. Teilweise ist auch in Ergänzungsschulen die Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht (Vollzeitschulpflicht) und Berufschulpflicht möglich.

Die Ergänzungsschulen sind nicht unmittelbar an die schulrechtlichen Vorschriften des Staates gebunden. Sie sind frei in der Aufnahme von Schülern auch für Seiteneinsteiger. Auch hier sind die Klassen meist erheblich kleiner als in staatlichen Schulen, da sie sich nicht an den Klassenteiler der Regelschulen halten müssen. So ergibt sich eine positivere Schüler-Lehrer-Relation. Dies ermöglicht neue methodisch-didaktische Wege zu gehen, z.B. durch begabungsgerechte Unterrichtsmethoden, Bildung von Leistungsschwerpunkten und Betreuung über die normale Schulzeit hinaus. Die meisten allgemein bildenden Ergänzungsschulen sind als Ganztagsschulen konzipiert und bieten den Schülern besondere Fördermöglichkeiten an, z.B. bei Hochbegabung, aber auch bei Teilleistungsstörungen, wie z.B. ADS, LRS usw. Individuell ausgerichtete Lehrpläne für speziellen Förderbedarf helfen den Schülern den Spaß am Lernen zu behalten ohne ihre ureigene Kreativität zu verlieren.

Berufsbildende Ergänzungsschulen sind ein für Neuentwicklungen besonders prädestiniertes Feld. Gerade im Berufsbildungssektor ist Innovation von großer Bedeutung. Technische Fortschritte und Veränderungen stellen neue Anforderungen an die Berufstätigen. Darauf reagieren freie Ersatz- und Ergänzungsschulen oft schneller als der Staat und bilden Berufsnachwuchs aus, der diesen neuen Anforderungen gewachsen ist. Die Globalisierung der Wirtschaft erfordert sprachliche Fähigkeiten und interkulturelle Bildung. Die fortschreitende Informations- und Kommunikationstechnologie braucht Fachkräfte, die mit ihr sinnvoll und rationell umgehen können. Die Verzahnung vieler bislang getrennt betrachteter Bereiche wie Technik/Wirtschaft, Gesundheitswesen/Wirtschaft, Kunst und Kultur/Wirtschaft, Medizin/ Informationstechnologie - um nur ein paar Beispiele zu nennen - erfordern neue berufliche Qualifikationsprofile. Die Komplexität unseres modernen Lebens erfordert in zunehmendem Maße Beratungsfachkräfte auf den verschiedensten Gebieten (Recht, Finanzen, Gesundheit, Freizeitgestaltung).


Freie Unterrichtseinrichtungen

Bildungseinrichtungen, die nicht den gesetzlich fixierten Schulbegriff erfüllen, sind sog. freie Unterrichtseinrichtungen. Dazu zählen z.B. Sprachschulen und sonstige Weiterbildungsangebote. Zu letzteren gehören auch private Nachhilfeeinrichtungen.