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Stellungnahme an Bildungsminister H. Tesch zur Finanzhilfe in Mecklenburg-Vorpommern PDF Drucken E-Mail

Stellungnahme zum Entwurf der Kostensatzverordnung Privatschulen (Referentenentwurf vom 16. Juli 2010)


Sehr geehrter Herr Minister,

die durch die Kostensatzverordnung in Kraft gesetzte Kürzung der Finanzhilfe für Ersatzschulen gefährdet die Existenz des freien Schulwesens in Mecklenburg-Vorpommern. Die gemeinnützigen Schulträger müssen je nach Schulform mit erheblichen finanziellen Einschnitten rechnen. Nach Rückmeldungen unserer Mitgliedseinrichtungen werden die Personalkostenzuschüsse im allgemein bildenden Bereich je nach Schulträger und Schulform um bis zu 30 Prozent, im beruflichen Bereich je nach Ausbildungsgang um bis zu 65 Prozent im Vergleich zur Finanzhilfe im Schuljahr 2009/10 reduziert. Vor diesem Hintergrund wird die Finanzhilfe nach unserer Auffassung ihrem Verfassungsauftrag nicht mehr gerecht, die Existenz des Privatschulwesens zu gewährleisten.

Die Schulvertreter sind empört über den späten Zeitpunkt der Veröffentlichung der Kostensätze in den Sommerferien kurz vor Beginn des neuen Schuljahres. Schulträger werden auf die finanziellen Einschnitte nicht reagieren können. Für Anpassungen im Bereich der Personal- und Sachausgaben sind gesetzliche Fristen einzuhalten. Das Bildungsministerium hat im Gesetzgebungsverfahren und in späteren Sitzungen mit Verbandsvertretern mehrfach darauf hingewiesen, dass die Berechnung der Schülerkostensätze – auch im beruflichen Bereich – relativ problemlos sei. Dann wurden angekündigte Termine immer wieder verschoben. Unabhängig von der Frage der Auskömmlichkeit der Ersatzschulfinanzierung hat sich die einjährige Übergangsfrist bis zum Inkrafttreten der Neuregelungen als zu kurz erwiesen.

Wir sind sehr überrascht über die öffentliche Darstellung des Bildungsministeriums, dass einvernehmlich mit den Trägern der Ersatzschulen Lösungen gefunden wurden, um den Schulen kurzfristig den Übergang in die neue Finanzierung zu ermöglichen. Vertreter unseres Verbandes haben an allen Sitzungen zu diesem Thema in Ihrem Hause teilgenommen und zeichnen ein gegenteiliges Bild. Möglicherweise hätten Sie bei so gravierenden Änderungen persönlich an einer der Sitzungen teilnehmen sollen, um sich ein Bild zu machen. Die Art und Weise des Umgangs mit den Schulvertretern durch die Abteilungsleitung Ihres Hauses ließen jeden einvernehmlichen Dialog mit den Betroffenen vermissen. Die Behauptung, der späte Zeitpunkt der Veröffentlichung sei auf den Wunsch der freien Schulen zurückzuführen, ebenso wie die Wahl des vergangenen Schuljahres als Berechnungsgrundlage, weisen wir entschieden zurück. Die schülerbezogene Lehrerstundenzuweisung, die die Basis der Finanzhilfeberechnung für freie Schulen ist, wurde erst im letzten Schuljahr eingeführt. Zahlen aus 2008 konnten nicht genutzt werden.

Die vom Bildungsministerium angekündigte ‚Anschubfinanzierung’ zur Überbrückung der fehlenden Übergangsfrist ist eine finanztechnische Spielerei. Die Zusammenfassung der sonst monatlich ausgezahlten Abschläge in drei mehrmonatige Tranchen erhöht kurzfristig die Liquidität der gemeinnützigen Schulen, die über keine Rücklagen verfügen, da die zweckgebundene Finanzhilfe und Einnahmen aus den Schulbeiträgen den laufenden Unterrichtsbetrieb sicherstellen. Das Angebot Ihres Hauses ist als Weg in die geordnete Insolvenz der gemeinnützigen Schulträger zu qualifizieren, die als ordentliche Kaufleute sonst der Gefahr der Strafbarkeit wegen Insolvenzverschleppung ausgesetzt wären.

Eine substantiierte Stellungnahme zu der konkreten Berechnung der Schülerkostensätze ist nicht möglich, da versäumt wurde, über die zu Grunde liegenden Zahlen überhaupt zu informieren. Festzustellen ist, dass es widersprüchliche Aussagen in Ihrem Haus gibt. Mal wird darauf verwiesen, man hätte ohne jeglichen Gestaltungsspielraum das Gesetz  umgesetzt. Dann wieder wird eingeräumt, „man habe sich auf ein Berechnungssystem verständigt“ und „nur reine Systeme“ der jeweiligen Schulformen betrachtet.
Die Einschätzung Ihres Hauses, insbesondere Schulträger mit mehreren Schulformen seien insgesamt nicht so erheblich betroffen, können wir aus rechtlichen Gründen nicht folgen. Da die Finanzhilfe ein zweckgebundener Personalkostenzuschuss für die jeweilige Ersatzschule ist, kann ein Schulträger Defizite in einer Schulform nicht mit der Finanzhilfe für eine andere Schulform in selber Trägerschaft ausgleichen.

Die Eingruppierung der beruflichen Ausbildungsgänge in die vorgesehenen Fördersätze von 50, 65 und 80 Prozent zu einem Zeitpunkt, als die Schülerkostensätze der jeweiligen Ausbildungsgänge laut Aussage Ihres Hauses noch gar nicht abschließend bekannt waren, halten wir für ermessensfehlerhaft. Vor dem Hintergrund der teilweise dramatischen Einschnitte hätten Fördersätze angepasst werden müssen, nachdem die Schülerkostensätze bekannt waren. Dass die Eingruppierung in die Fördersätze willkürlich und ohne justiziable Kriterien erfolgt ist, hatten wir bereits in unserer Stellungnahme zum Entwurf der inzwischen unverändert in Kraft getretenen Privatschulverordnung dargelegt.

Wir empfehlen unseren Mitgliedseinrichtungen, die Ersatzschulfinanzierung einer gerichtlichen Überprüfung zuzuführen.


VDP Nord, 29.Juli 2010.

 
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