|
Bildungspaket: Zugang zur Lernförderung muss vereinfacht werden |
|
|
|
|
Montag, 28. Februar 2011 um 00:00 Uhr |
|
Berlin,
22. Februar 2011 – Der Verband Deutscher Privatschulverbände e.V.
(VDP) sieht dringend Nachbesserungsbedarf bei dem grundsätzlich
begrüßenswerten Bildungspaket für Kinder aus einkommensschwachen
Haushalten. Nach Ansicht des VDP sind die Voraussetzungen zur
Inanspruchnahme der Lernförderung viel zu eng gefasst. Damit könne das
Ziel, die Bildungsteilhabe für benachteiligte Kinder und Jugendliche zu
erhöhen, kaum erreicht werden.
Derzeit sieht der Gesetzentwurf unter anderem vor, dass Kinder nur dann
Anspruch auf Lernförderung haben, wenn sie hierdurch das Lernziel,
beispielsweise die Versetzung in die nächste Klassenstufe, erreichen.
Ist die Versetzung voraussichtlich ausgeschlossen, besteht kein Anspruch
auf Lernförderung. „Mit diesen restriktiven Vorgaben erhalten Kinder
aus einkommensschwachen Haushalten keineswegs besseren Zugang zu
außerschulischen Bildungsangeboten“, erklärt Anja Eckert,
Bundesgeschäftsführerin des VDP. Ziel müsse vielmehr sein, allen Kindern
und Jugendlichen mit Förderbedarfen unbürokratisch und unabhängig von
ihrem derzeitigen Notenspiegel die Leistungen zur Verfügung zu stellen.
Bildung umfasse weit mehr als die Lehrplanvorgaben der Kultusbehörden.
Daher lasse sich ein individueller zusätzlicher Bildungsbedarf nicht
ausschließlich an Schulnoten festmachen.
Weiter fordert der VDP,
dass die Leistungen des Bildungspakets trägerneutral vergeben werden.
„Kommunen und Jobcenter müssen bei ihrer Beratung von Eltern und
Schülern über Lernförderangebote primär die individuellen Bedarfslagen
des Kindes berücksichtigen. Auf dieser Grundlage sollten sie die
passfähigsten Bildungsangebote ermitteln und empfehlen. Dabei darf es
keine Rolle spielen, ob sich der Bildungsanbieter in kommunaler oder
freier Trägerschaft befindet“, so Eckert weiter. Dies gelte ebenso für
die Finanzierung von Schulsozialarbeitern.
Als äußerst
problematisch schätzt der VDP die geplante Kürzung des Etats der
Bundesagentur für Arbeit in Höhe von vier Milliarden Euro zur
Finanzierung des Bildungspaketes ein. Dies könne zu dramatischen
Einschnitten bei Qualifizierungsmaßnahmen für Erwerbslose führen. Vor
dem Hintergrund des Fachkräftemangels sei ein solches Vorgehen kaum zu
verantworten.
Der Verband Deutscher Privatschulverbände e.V.
vertritt freie Bildungseinrichtungen im allgemein bildenden und
berufsbildenden Schulbereich sowie in der Erwachsenenbildung und im
tertiären Bereich (Fachhochschulen und Hochschulen). Der 1901 gegründete
Verband bindet seine Mitglieder weder weltanschaulich noch
konfessionell oder parteilich. Zusammen mit den beiden konfessionellen
Privatschulverbänden, dem Bund der freien Waldorfschulen und der
Vereinigung Deutscher Landerziehungsheime bildet der VDP die
Arbeitsgemeinschaft Freier Schulen.
Verantwortlich für den Inhalt: Florian Becker, Pressesprecher
|