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Hamburg: Gastschulabkommen muss auch für Berufsschüler gelten! PDF Drucken E-Mail
Dienstag, 02. März 2010 um 00:00 Uhr

PRESSEMITTEILUNG

Berlin/Hamburg, 02. März 2010 – Zahlreiche Berufsschüler an Schulen in Hamburg und Schleswig-Holstein bangen derzeit um ihre Ausbildung, da die Verhandlungen beider Länder über ein neues Gastschulabkommen bisher ergebnislos verlaufen sind. Der Verband Deutscher Privatschulverbände e.V. (VDP) drängt auf eine zügige Lösung, die zwingend die Schüler von berufsbildenden Privatschulen mit einschließt.

„Der derzeitige Verhandlungsstand zum Gastschulabkommen hindert Berufsschüler an einer grenzüberschreitenden Ausbildung. Dies betrifft besonders hart Schüler aus Schleswig-Holstein, die in Hamburg eine private berufsbildende Schule besuchen“, sagt Christian Schneider, Landesgeschäftsführer des VDP Nord. Sollten Schüler freier berufsbildender Schulen künftig beim Gastschulabkommen außen vor bleiben, drohe für viele das Ende ihrer Ausbildung in der Hansestadt. Der Grund: Bisher hatten die berufsbildenden Ersatzschulen auch für Auszubildende aus Schleswig-Holstein einen Zuschuss zu den Ausbildungskosten erhalten. Seit dem 1. Januar dieses Jahres soll damit Schluss sein. „Der einzige Ausweg wäre, die Schulbeiträge anzupassen, um so die Finanzierungslücke zu schließen. Doch das erlaubt die Hamburger Schulbehörde nicht“, so Schneider. Dadurch wird die Ausbildung eines Schülers aus Schleswig-Holstein für freie Bildungseinrichtungen in Hamburg kaum mehr finanzierbar. „Schon jetzt können die Schulen in Hamburg für das kommende Schuljahr keine Ausbildungszusagen für Jugendliche aus Schleswig-Holstein geben“, sagt Schneider weiter.

Vor diesem Hintergrund fordert der VDP eine zügige Einigung beider Länder. „Die Schüler und Schulträger brauchen eine schnelle Lösung. Diese kann nur so aussehen, dass die privaten Bildungsträger auch für Berufsschüler aus Schleswig-Holstein vom Hamburger Senat anteilig einen Finanzzuschuss erhalten“, betont Schneider. Er schlägt vor, notfalls die Landeskinderklausel im Hamburger Privatschulgesetz zu ändern. Diese sieht bisher nur die Bezuschussung der Ausbildungskosten für Schüler mit Wohnsitz in Hamburg vor. „Sollte es zu keiner Einigung beider Länder kommen, muss die Landeskinderklausel auf Schüler aus Schleswig-Holstein ausgedehnt werden“, sagt Schneider. Die derzeitige Entwicklung ist nicht nur für die Jugendlichen und Schulträger dramatisch, denen im kommenden Ausbildungsjahr ein Drittel der Schüler fehlen wird. Vielmehr werde der Metropolregion Hamburg mittelfristig ein Teil der dringend benötigten Fachkräfte verloren gehen.

Seit Monaten verhandeln die Landesregierungen von Hamburg und Schleswig-Holstein über ein neues Gastschulabkommen. Im Sommer 2009 hatte Hamburg den Vertrag aufgekündigt, da ihnen die Ausgleichszahlungen aus dem Nachbarland zu niedrig waren. Für das Jahr 2010 besteht derzeit nur eine nicht unterzeichnete Übergangslösung für allgemein bildende Schulen.

Der Verband Deutscher Privatschulverbände e.V. vertritt freie Bildungseinrichtungen im allgemein bildenden und berufsbildenden Schulbereich sowie in der Erwachsenenbildung und im tertiären Bereich (Fachhochschulen und Hochschulen). Der 1901 gegründete Verband bindet seine Mitglieder weder weltanschaulich noch konfessionell oder parteilich. Zusammen mit den beiden konfessionellen Privatschulverbänden, dem Bund der freien Waldorfschulen und der Vereinigung Deutscher Landerziehungsheime bildet der VDP die Arbeitsgemeinschaft Freier Schulen.

 
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