Keine Zuschüsse für Ergänzungsschulen PDF Drucken E-Mail
Ergänzungsschulen werden vom Land i. d. R. nicht bezuschusst. In einzelnen Bundesländern sind staatliche Zuschüsse für Ergänzungsschulen unter der Einschränkung der Maßgabe des Haushaltes vorgesehen. Ergänzungsschulen erhalten nur indirekte Förderungen z.B. durch Steuerbefreiung (Körperschafts-, und Umsatz-, Gewerbesteuer). Die Finanzierung erfolgt in erster Linie durch Schulgebühren und Spenden. Das Schulgeld kann bei staatlich anerkannten Ergänzungsschulen als steuerlichen Abzug in Höhe von 30% des Schulgeldes als Sonderausgaben angesetzt werden, § 10 Abs.1 Ziffer 9 EStG. Eine Förderung der Auszubildenden nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) kann auf Antrag nach § 2 Abs. 1 oder 2 BAföG erfolgen. Bei Ergänzungsschulen ist die Förderungsfähigkeit abhängig von der Anerkennung der Gleichwertigkeit der Ausbildungsstätte zu vergleichbaren staatlichen Schulen durch die zuständige Landesbehörde.
 
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